Geschäftsordnung

Aktuelle Version vom 08.03.2019 genehmigt vom geschäftsführenden Vorstand!

 

§1 Interne Aufgaben - und Zuständigkeitsverteilung:

 

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

Der 1.,2., und 3. Vorsitzende vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB einzeln.

Der 2. Vorsitzenden übernimmt die Aufgaben des Kassenwarts, er führt das Kassenbuch über alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins.

 

Der Kassenwart ist zuständig für:

  • Beitragserhebung
  • Bankkontakte
  • Rechenschaftslegung gegenüber Finanzamt (Steuererklärung)
  • usw.

 

Der Vorstand hat zur Verstärkung und zur Unterstützung den Beirat!

 

§1a Der Beirat unterstützt den Vorstand in folgenden Bereichen:

  • allgemeine Verwaltung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitgliederversammlungen
  • Vorstandssitzungen
    • Jedes Beiratsmitglied ist bei den Vorstandssitzungen voll stimmberechtigt!
  • Vertretung bei nicht anwesendem Vorstand
  • Kassenbuchprüfungen

 

§1b Zusammensetzung des Beirates:

  • Der Beirat setzt sich aus den Beisitzern die zur Jahreshauptversammlung 02/2017 im Amt waren zusammen
  • Der Beirat wird NICHT alle 5 Jahre neu gewählt, sondern bleibt im Amt bis zur
    • Eigenen Amtsniederlegung
    • Vereinsauflösung
    • Antrag auf Amtsniederlegung vom Vorstand oder 2/3 der Mitglieder
  • Bei Amtsverlust (§1b) prüft der Vorstand ob ein neues Mitglied im Beirat berufen werden soll.
    Dieses entscheidet der Vorstand eigenständig und flexibel je nach Situation und aktueller Aufgabenstellung.
    Der Vorstand kann auch kurzfristig eine Position im Beirat erhöhen. Eine Position ohne Grund zu verringern ist nur mit vorherringen Antrag möglich.

 

§1c Beirat und Vorstand:

  • Legt ein Vorstandsmitglied, außerhalb der Wahlperiode, sein Amt nieder, rückt AUTOMATISCH ein Beiratsmitglied kommissarisch an dessen Position, bis zur nächsten Wahlperiode des Vorstandes
  • In den Vorstandssitzungen ist der Beirat eingebunden

§1d Aufgaben des Beirats:

Jedes Mitglied des Beirats übernimmt Haupt Verantwortlich eine der folgenden Aufgaben und ist auch für die eigenständig Einarbeitung verantwortlich.

- Sozialwart

            - Bearbeitung des Sachgebiets Haftungs- und Versicherungsfragen

- Erfassung und Meldung von Schadensfällen

- Betreuung von geschädigten Vereinsmitgliedern

- Erfüllung der Funktion des / der Sicherheitsbeauftragten

- Ansprechpartner für die Bundesländer

- Eigenständige und selbstständige Weiterbildung im zugewiesenen Bereich (Fachlektüre)

- Unterstützung bei allen Hauptveranstaltungen des Vereins

- Auf der Hauptveranstaltung AhDoL verantwortlich für die Helfer und für die Kontrolle ob Helfer Ihre Aufgaben richtig erfüllen (Sicherheitsbeauftragten)

- Weitere unterstützende Arbeiten des Vorstands in den Bereichen

                        ● allgemeine Verwaltung

                        ● Mitgliederversammlungen

                        ● Vorstandssitzungen

                        ● Kassenbuchprüfungen

- Schriftführer

Gemäß Satzung ist der 3. Vorsitzende für als Schriftführer da. Er übernimmt in Zukunft die Prüfung der Schriftführung und wird vom Beirat aktiv unterstützt.

            - Protokollführung bei allen Sitzungen

- Ordnungsgemäße Führung von Satzung, Ordnungen und Richtlinien des Vereins

- Erfüllung der Funktion des / der Datenschutzbeauftragten

- Eigenständige und selbstständige Weiterbildung im zugewiesenen Bereich (Fachlektüre)

- Unterstützung bei allen Hauptveranstaltungen des Vereins

- Weitere unterstützende Arbeiten des Vorstands in den Bereichen

                        ● allgemeine Verwaltung

                        ● Mitgliederversammlungen

                        ● Vorstandssitzungen

                        ● Kassenbuchprüfungen

- Gerätewart

            - Verantwortung für das gesamten übergebene Vereinsinventar

                        - Inventar welches hauptsächlich auf AhDoL genutzt wird

- Pflege und Erhaltung der Spielgeräte und Ausrüstung in einem gebrauchsfähigen Zustand

- Lagerung für das gesamten übergebene Vereinsinventar

            - Inventar welches hauptsächlich auf AhDoL genutzt wird

- Lagerpflege des erteilten Lagers

- Schadensmeldungen an den Vorstand

- Unterstützung bei allen Hauptveranstaltungen des Vereins

- Weitere unterstützende Arbeiten des Vorstands in den Bereichen

                        ● allgemeine Verwaltung

                        ● Mitgliederversammlungen

                        ● Vorstandssitzungen

                        ● Kassenbuchprüfungen

- Jugendwart / Jugendbeauftragte

            - Koordination der gesamten Jugendarbeit im Verein

- Planung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, an denen Mitglieder der Jugendabteilungen beteiligt sind

- Eigenständige und selbstständige Weiterbildung im zugewiesenen Bereich

- Unterstützung bei allen Hauptveranstaltungen des Vereins

- Weitere unterstützende Arbeiten des Vorstands in den Bereichen

                        ● allgemeine Verwaltung

                        ● Mitgliederversammlungen

                        ● Vorstandssitzungen

                        ● Kassenbuchprüfungen

- Legt ein Vorstandsmitglied, außerhalb der Wahlperiode, sein Amt nieder, rückt AUTOMATISCH ein Beiratsmitglied kommissarisch an dessen Position, bis zur nächsten Wahlperiode des Vorstandes

- In den Vorstandssitzungen ist der Beirat eingebunden

 

§2 Vorstandssitzungen:

§2a Einberufung:

  1. Die Vorstandssitzungen werden nach Bedarf einberufen.
  2. Vorstandssitzungen können auch per WhatsApp abgehalten werden.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, eine Vorstandssitzung einzuberufen.
  4. Auf eine Ladungsfrist wird grundsätzlich verzichtet.

 

§2b Tagesordnung:

Die Tagesordnung wird im Vorfeld von den Vorstandsmitgliedern erstellt.

 

§2c Leitung:

Die Vorstandssitzung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet.

 

§2d Öffentlichkeit:

Die Vorstandssitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

 

§2e Beschlussfassung:

1. Alle Vorstandsmitglieder haben eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden.

2. Der Vorstand entscheidet stets mit der Mehrheit der satzungsgemäß festgelegten Anzahl der Vorstandsmitglieder.

 

§3 Bundeslandbeauftragte

            Bundeslandbeauftragte (folgend BmH-BBA genannt) werden vom Vorstand berufen.

            Aufgaben:

Die BmH-BBA halten Kontakt zu Einrichtungen die an der jährlichen, in dem Bundesland statt gefundenen Veranstaltungen, teilgenommen haben.

Sie melden sich eigenständig bei den Einrichtungen um zu erfahren ob Hilfe benötigt wird.

Hilfe bzw. Unterstützung im Namen des Vereins sind in den Bereichen

  • Kleidung für Kinder und Jugendliche
  • Spielzeug
  • und ähnliches

möglich und werden unterstützt.

Hilfe die anderes artig und eventuell mit finanziellen Mittel zu tun haben, müssen im Vorfeld beim Beirat beantragt werden. Kosten die eigenständig ausgegeben werden, können später nicht zurückerstattet werden.

 

Möchten die BmH-BBA weitere Einrichtungen unterstützen, ist dieses möglich, aber nur mit Einrichtungen die in ihrer Art und Struktur denen ähneln die an AhDoL teilgenommen haben.

 

            Erstattungen:

Haben die BmH-BBA vermehrte Ausgaben im Bereich Sprit, kann die Erstattung beim Beirat beantragt werden.

           

Aktivitäten:

Möchten BmH-BBA Aktivitäten mit Einrichtungen Unternehmen wie, Zoo, Eis essen, oder ähnliches, ist dieses eine private Aktion der BmH-BBA und kann nicht über den Verein finanziert werden.

 

§4 -Ersatlos gestrichen-

 

§5 Mitgliedschaft:

Mitglieder können alle Personen werden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und den Zwecken des Vereins dienen.

Die Mitgliedschaft wird durch eine digitale Beitragserklärung,
 

www.Bewegen-mit-Herz.de/Mitglied-werden

 

erworben, über deren Annahme der Vorstand endscheidet. Über die Entscheidung teilt der Vorstand per SMS mit!

Die Mitgliedschaft wird aber erst wirksam, wenn der Mitgliedsbeitrag binnen 4 Wochen nach Mitteilung des Vorstandes überwiesen wird.

Es wird KEINE gesonderte Rechnung zugeschickt!

Ein Monat vor Ablauf des Mitgliedsjahres wird per SMS darüber informiert!

Bei überweisen des Beitrages, vor Ablauftermin, verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere 12 Monate.

 

§6 Änderung der Geschäftsordnung:

Dem Vorstand obliegt alleine eine Änderung der Geschäftsordnung und kann nur einstimmig von diesem vorgenommen werden.

 

Änderungen der Geschäftsordnung können von den Mitgliedern beantragt werden.

 

§7 Inkrafttreten:

Die Geschäftsordnung tritt mit Genehmigung der anwesenden Mitglieder der JHV vom 11.02.2017 in Kraft.

 

§7a Änderungen:

18.03.2019                    Geändert wurden die Bereiche
                                               - §1b
16.02.2019                    Geändert wurden die Bereiche

                                               - Beirat und Aufgaben

                                               - Referatsleiter

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